Rechtliche Grundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgend finden Sie die Bedingungen, unter denen Helvetuhr seine Dienstleistungen für Uhrendiagnose, -revision und -restaurierung erbringt. Wir bitten Sie, diese aufmerksam zu lesen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungsverträge zwischen Helvetuhr (nachfolgend «Helvetuhr» oder «wir»), Freie Strasse 89, 4001 Basel, Schweiz, und unseren Kunden (nachfolgend «Auftraggeber» oder «Kunde»).

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Helvetuhr stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Durch die Erteilung eines Auftrags erkennt der Kunde diese AGB an.

§ 2 Vertragsschluss und Auftragserteilung

Ein Auftrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber eine Uhr zur Bearbeitung bei Helvetuhr einreicht und eine schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung erfolgt. Der Auftraggeber erklärt mit der Übergabe der Uhr sein Einverständnis zur Erbringung der vereinbarten Leistung.

Vor Beginn der Arbeiten erstellen wir, sofern gewünscht oder technisch erforderlich, eine schriftliche Bewertung mit Kostenvoranschlag. Dieser ist unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Preisüberschreitungen von mehr als 15 % gegenüber dem Kostenvoranschlag werden dem Auftraggeber mitgeteilt.

§ 3 Leistungsumfang

Helvetuhr erbringt folgende Leistungen:

Markenspezifische Diagnose – CHF 130

Eingehende Inspektion des Uhrwerks und der Komponenten, abgestimmt auf Kaliber und Hersteller, mit schriftlicher Bestandsaufnahme.

Vollständige technische Revision – CHF 250

Komplette mechanische Überholung mit Reinigung, Ölwechsel, Einstellung und abschliessender Gangkontrolle.

Historische Restaurierung – CHF 375

Fachgerechte Wiederherstellung von Gehäuse, Zifferblatt und Armband unter Wahrung der ursprünglichen Authentizität.

Der genaue Leistungsumfang wird je nach Zustand der Uhr und Wunsch des Auftraggebers individuell festgelegt. Zusätzliche Leistungen (z. B. Ersatzteile) werden gesondert ausgewiesen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.) zum jeweils gültigen Satz. Die Preise können sich bei ausserordentlichem Reparaturaufwand, seltenen Ersatzteilen oder besonderem Materialbedarf erhöhen.

Die Rechnung ist bei Abholung der fertiggestellten Uhr fällig, sofern keine abweichende Regelung schriftlich vereinbart wurde. Als Zahlungsmittel werden Barzahlung und Banküberweisung akzeptiert. Helvetuhr behält sich das Recht vor, bei Auftragserteilung eine Anzahlung zu verlangen.

Bei Nichtzahlung innerhalb der vereinbarten Frist sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäss OR Art. 104 zu berechnen.

§ 5 Übergabe, Aufbewahrung und Rückgabe

Der Auftraggeber übergibt die Uhr in unserem Atelier persönlich oder auf vereinbartem Weg. Bei der Übergabe wird eine Auftragsbestätigung mit Beschreibung des Zustands und des vereinbarten Leistungsumfangs ausgestellt.

Helvetuhr verwahrt die Uhr sorgfältig und trifft angemessene Sicherheitsvorkehrungen. Eine Versicherungspflicht für den Zeitraum der Aufbewahrung trifft Helvetuhr nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

Nach Fertigstellung und Benachrichtigung des Auftraggebers ist die Uhr innerhalb von 30 Tagen abzuholen. Danach kann eine Lagergebühr anfallen. Nach 90 Tagen sind wir berechtigt, die Uhr auf Kosten des Auftraggebers einzulagern oder anderweitig zu sichern.

§ 6 Haftung und Gewährleistung

Helvetuhr haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Auftragswert beschränkt. Für Schäden durch normale Alterung, vorbestehende Mängel oder unzureichende Angaben des Auftraggebers übernehmen wir keine Haftung.

Auf ausgeführte Reparatur- und Revisionsarbeiten gewähren wir eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Rückgabe der Uhr. Diese gilt für handwerkliche Mängel, nicht jedoch für normale Gebrauchsabnutzung, unsachgemässe Behandlung oder äussere Einflüsse.

Bei historischen Restaurierungen kann die Gewährleistung abweichend vereinbart werden, da ältere Komponenten naturgemäss höherem Verschleissrisiko unterliegen.

§ 7 Eigentum und Pfandrecht

Eingebaute Ersatzteile verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Helvetuhr. Helvetuhr hat an der reparierten oder revidierten Uhr ein gesetzliches Pfandrecht zur Sicherung aller offenen Forderungen aus dem jeweiligen Auftragsverhältnis.

Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, Eigentümer der Uhr zu sein oder zur Auftragserteilung berechtigt zu sein.

§ 8 Vertraulichkeit und Diskretionspflicht

Helvetuhr behandelt alle Informationen über den Auftraggeber und dessen Uhren vertraulich. Bilder oder Beschreibungen der Uhr werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers für Referenzzwecke verwendet.

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB sowie alle daraus resultierenden Rechtsverhältnisse unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Basel, Schweiz, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.

§ 10 Änderungen der AGB

Helvetuhr behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils gültige Fassung ist auf unserer Website einsehbar. Für laufende Aufträge gelten die AGB zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.

Zuletzt aktualisiert: Juni 2025

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